Immobilie

Eine Immobilie (lat. ''im-mobilis'' für eine nicht bewegliche Sache), in der Rechts- und Wirtschaftssprache „unbewegliches Sachgut“ genannt, ist ein Grundstück oder ein Bauwerk (Gebäude, Wohnung). Wenn ein Grundstück gemeint ist, wird eine Immobilie auch Liegenschaft genannt. Eine Besonderheit des Schweizer Sprachgebrauchs ist, dass ''Liegenschaft'' auch etwaige auf dem Grundstück errichtete Gebäude bezeichnet und damit dem deutschsprachigen Begriff Anwesen entspricht. Im österreichischen Sprachgebrauch werden Immobilien als Realitäten bezeichnet. Es gibt einige Berufszweige der Immobilienwirtschaft, die sich auf Liegenschaften, Gebäude und den Immobilienmarkt spezialisiert haben: Gebäudemanagement, Geodäten und andere Ziviltechniker, Immobilienmakler und Realitätenbüros, Hypothekenbanken, Immobilienfonds, Versicherungen und nicht zuletzt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
WEITERE INFORMATIONEN

Immobilienfinanzierung

Eine Immobilienfinanzierung stellt eine Finanzierung für eine Immobilie dar. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil für die Errichtung oder Sanierung von Bauwerken. Im Bankwesen wird aufgrund der sehr unterschiedlichen Systematik, zwischen ''privater Immobilienfinanzierung'' und ''gewerblicher Immobilienfinanzierung'' unterschieden.
WEITERE INFORMATIONEN

Immobilienmakler

Der Immobilienmakler ist häufig ein selbstständiger Gewerbetreibender, der neben der Anmeldung seines Gewerbes in jedem Fall einer behördlichen Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung zur Ausübung seiner Tätigkeit bedarf. Diese Erlaubnis umfasst * die Vermittlung des Abschlusses (Vermittlungsmakler) oder * den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss (Nachweismakler) von Verträgen über * Grundstücke / Immobilien, * grundstücksgleiche Rechte, * vermietete Wohnräume und gewerbliche Räume. Er erhält für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) eine Courtage (Maklerprovision). Als moderne Alternative gibt es auch den sogenannten "Festpreismakler" bei dem keine Provisionen anfallen. Zur Vermittlung einer Immobilie wird ein Maklervertrag mit dem Anbieter und/oder dem Nachfrager geschlossen. Dieser / Diese fungieren als Auftraggeber des Immobilienmaklers. Wesentlicher Inhalt ist das so genannte Provisionsversprechen (Courtage) des oder der Auftraggeber, wenn die Tätigkeit des Maklers den angestrebten Erfolg bewirkt. Der Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes (schlüssiges) Verhalten abgeschlossen werden.
WEITERE INFORMATIONEN